ARZTHAFTUNGSRECHT

Wir begleiten Sie auf dem gesamten Gebiet des Arzthaftungsrechts.

- Wir fordern für Sie alle benötigten Behandlungsunterlagen an und nehmen eine erste medizinische und juristische Auswertung vor.

- Wir veranlassen eine – für unsere Mandanten in aller Regel kostenlose – Begutachtung der Angelegenheit durch erfahrene Gutachter.

- Wir formulieren Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche und führen zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit der Gegenseite.

- Wenn erforderlich, klagen wir Ihre Forderung bei Gericht ein und führen für Sie den Prozess.

Insbesondere bei den beiden letzten Punkten ist es wichtig, auf langjährige Erfahrung zurückgreifen zu können. Viele außergerichtliche Vergleichsverhandlungen mit allen einschlägigen Haftpflichtversicherern und zahlreiche gerichtliche Verfahren vor Gerichten im gesamten Bundesgebiet bieten einen reichen Erfahrungsschatz, aus dem wir für Sie schöpfen.

In Zahnarzthaftungssachen können wir Sie leider nicht  vertreten. Hier empfehlen wir Ihnen, sich an auf dieses Gebiet spezialisierte Kolleginnen oder Kollegen zu wenden.