Wenn Sie befürchten, einen Schaden durch einen
Behandlungsfehler erlitten zu haben, können wir Ihnen von Anfang an zur Seite stehen. Hierbei ist der erste Schritt, den wir veranlassen, die Einholung eines Sachverständigengutachtens, das den Fehler beweist. Denn auch wenn ein solcher Fehler naheliegt oder noch so klar auf der Hand liegt, raten wir von einem Prozess ab, solange nicht ein Fachsachverständiger ein Fehlverhalten bestätigt.
Nach unserer Erfahrung ist es daher wichtig, bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler möglichst früh einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Bereits bei der Einholung des Gutachtens werden die ersten Weichen für den Ausgang des Verfahrens gestellt. Durch unsere deutliche Schwerpunktsetzung bei der Fallschilderung kann ein Gutachter sein Augenmerk auf unsere gezielt gestellten Fragen richten. Die so erzielten Ergebnisse lassen meist voraussehen, wie ein Gericht den Fall beurteilen würde und ebnen dadurch häufig den Weg für Vergleichsverhandlungen.