Impfschäden sind in vielen Fällen komplexe Schädigungen, bei denen sich umfangreiche Beweiserhebungen zum Nachweis der Ursächlichkeit der Impfung für das Schädigungsbild kaum vermeiden lassen. Wenn dann noch Fragen um möglicherweise vernachlässigte Aufklärungspflichten, fehlerhafte Indikation oder Befunderhebungsfehler bei der Nachbehandlung hinzutreten, kommt es auf eine umfassende Abklärung aller Umstände an. Die anschließend erforderliche Würdigung der medizinischen Fragen und die Einordnung in den rechtlichen Zusammenhang erfordert ein großes Hintergrundwissen viel Erfahrung.
Wir fordern für Sie alle Behandlungsunterlagen an und veranlassen nach einer gründlichen Auswertung die Einholung eines Sachverständigengutachtens. Mit dem Nachweis von Behandlungsfehlern oder einer direkten Impfschädigung wenden wir uns an die Verantwortlichen und machen Ihre Schäden zunächst außergerichtlich geltend. Wenn eine außergerichtliche Regulierung nicht gelingt, erheben wir nach Rücksprache mit Ihnen Klage und vertreten Sie persönlich bei Gericht.