KOSTEN

Wir stellen nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Rechnung. In geeigneten Fällen, in denen dies für den Mandanten vorteilhaft ist, vereinbaren wir ein Pauschalhonorar für unsere außergerichtliche Tätigkeit. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, kommt auch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars in Frage.